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wesentliche Tätigkeiten seines Handwerks meisterhaft verrichten kann (Teil 1),
die erforderlichen fachtheoretischen Kenntnisse (Teil 2),
die erforderlichen betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und
rechtlichen Kenntnisse (Teil 3)
besitzt.
Zur Meisterprüfung wird grundsätzlich zugelassen, wer in dem jeweiligen Handwerk die Gesellenprüfung bestanden hat. (Ausnahmen möglich!) Eine mehrjährige Tätigkeit als Geselle muss der Prüfling nicht mehr nachweisen, d.h. er kann sich theoretisch unmittelbar nach der Gesellenprüfung zur Meisterprüfung anmelden.
Das Zulassungsgesuch ist an die zuständige Handwerkskammer zu richten. Zur Vorbereitung auf die Meisterprüfung kann der Kandidat an sog. Meistervorbereitungskursen teilnehmen, die teilweise in Vollzeit- oder in Teilzeitform angeboten werden.
In "Vollzeit" bedeutet, dass die Prüfungsinhalte gebündelt im Tagesunterricht vermittelt werden, in "Teilzeit" heißt, dass der Unterrichtsstoff in der Regel in der Freizeit, sei es abends oder am Wochenende gelehrt wird. Dieses hat den Vorteil, dass der Meisterschüler tagsüber seinem Beruf nachgehen kann und geringere Verdienstausfälle zu verbuchen sind, gleichwohl ist diese Art der Meistervorbereitung mit größeren Strapazen verbunden.
Die
Vulkaniseur-Innung Essen - Köln - Bergisch Land bietet folgende Kurse an
Teil 1 und 2 der Meisterprüfung in Modulform
Teil 4: ADA-Schein (Berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse)