Sachkundelehrgang nach § 7a und § 8 HwO

Sachkundelehrgang nach § 7a und § 8 HwO

„Lehrgänge zum Erwerb der Kenntnisse und Fertigkeiten für die Erteilung einer Ausübungsberechtigung nach § 7 a HWO und/oder einer Ausnahmegenehmigung nach § 8 HWO für das Vulkaniseur- und Reifenmechaniker-Handwerk“

Termine werden erst nach erfolgten Anmeldungen festgelegt.

Schulungsorte sind die Kreishandwerkerschaft Essen und das Hans-Schwier Berufskolleg Gelsenkirchen. Nach erfolgreicher Prüfung wird ein Zertifikat ausgestellt, das der Handwerkskammer Düsseldorf als Sachkundenachweis für Anträge auf Eintragung in die Handwerksrolle nach § 7a und § 8 HWO dient. In anderen Kammerbereichen ist die Anerkennung vorab abzustimmen.

Die Teilnahmegebühr beträgt 580,00 € pro Person und ist auf das Konto der Kreishandwerkerschaft Essen bei der GENO BANK ESSEN eG, BLZ 360 604 88, Kto 405 005 600 unter dem Stichwort „Sachkundelehrgang“ zu entrichten.

Anmeldungen zu dem Lehrgang nimmt die Innung über das anliegende Anmeldeformular entgegen.

Bei ausreichender Teilnehmerzahl (minimal 8, maximal 12 Personen) erfolgt eine Benachrichtigung über die konkreten Termine und Schulungsorte.

Anschließend ist die Teilnahmegebühr vor Schulungsbeginn zu entrichten!